01. Juli 2005
Für Deutsche im Ausland, die in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, und die an der am 18. September 2005 stattfindenden vorgezogenen Bundestagswahl teilnehmen wollen, hat der Bundeswahlleiter Hinweise veröffentlicht. Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen spätesten am 28. August 2005 dem Wahlamt der letzten Wohnsitzgemeinde in Deutschland zugehen (nicht der deutschen Botschaft). Das Formular hierfür findet sich im Internetangebot des Bundeswahlleiters. Es gilt...